MEDI-Kabel-Lieferprogramm
Technische Information / Technical Information Technische Daten entsprechen dem aktuellen Stand. Änderungen behalten wir uns vor. Technische Informationen finden Sie unter der Rubrik „Technik“. This datasheet is based on actual information. Subject to change. Technical information can be found in our technical section . Alle Maße und Gewichte sind Zirkaangaben und können von den gelieferten Waren abweichen. All measurements and weights are approximate and can differ to the delivered goods. 222 RoHS REACH Die EG-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen. Ziel der Richtlinie ist die Beschränkung von unerwünschten Inhaltsstoffen in Elektro- und Elektronikgeräten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Sie, sowie die jeweilige Umsetzung in nationales Recht, wird zusammenfassend mit dem Kürzel RoHS (engl.: R estriction of (the use of certain) H azardous S ubstances; deutsch: „Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe“) bezeichnet. Die EG-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) ist durch die am 3. Januar 2013 in Kraft getretene EG-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) abgelöst worden. Eine allgemeine Aussage zu RoHS Verordnung finden Sie unter: http://www.medikabel.de/pdf/de/downloads/dokumente Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für R egistration, E valuation, A uthorisation and Restriction of Ch emicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung be- sitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht. Die verbotenen Chemikalien sind in der SVHC Liste deklariert. SVHCs (Substances of Very High Concern, dt.: ‚besonders besorgniserregende Stoffe‘) sind chemische Verbin- dungen (oder Teil einer Gruppe von chemischen Verbindungen), welche unter der REACH-Verordnung mit beson- ders gefährlichen Eigenschaften identifiziert worden sind. Diese Stoffe können schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt haben. Die Auflistung einer Substanz als SVHC durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist der erste Schritt für die Zulassung und Beschränkung von Chemikali- en. Die erste Liste von SVHCs wurde am 28. Oktober 2008 publiziert und seither alle sechs Monate Ende Juni und Ende Dezember ergänzt. Für identifizierte SVHCs gelten besondere Informationspflichten innerhalb der Lieferkette. Hersteller oder Importeure, welche Stoffe als solche und/oder Stoffe in Zubereitungen mit mehr als einer Tonne pro Jahr in der Europäischen Union herstellen oder in die Europäische Union importieren, fallen in den Geltungs- bereich von REACH. MEDI Kabel GmbH ist daher nicht registrierungspflichtig und auch nicht direkt betroffen, jedoch stehen wir mit unserer Zulieferern ständig in Kontakt, um den Einsatz von verbotenen Chemikalien aus- zuschließen. MEDI Kabel kennzeichnet die REACH Konformität jedes einzelnen Produkts im Datenblatt. Eine allgemeine Aussage zu REACH Verordnung finden Sie unter: http://www.medikabel.de/pdf/de/downloads/dokumente
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